1. Tritt der Kunde nach Ablauf der in Punkt 2 genannten Fristen ganz oder teilweise vom Vertrag zurück, kann das Hotel - soweit eine andere Vermietung der gebuchten Zimmer nicht möglich war - seine Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ersetzt verlangen:
2. Bis 3 Tage vor Leistungsbeginn hat der Kunde 30% und ab dem 3. Tag vor Leistungsbeginn 80 % des vereinbarten Zimmerpreises zu zahlen. Letzteres gilt auch dann, wenn der Kunde ohne Ankündigung die angebotene Leistung nicht annimmt. Dies gilt dann nicht, wenn die nachgewiesenen tatsächlichen Aufwendungen geringer sind.